Mischa Hauptmann
Mischa Hauptmann
geschäftsführender Gesellschafter

"Die Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen."

 

(Ovid)

Bei uns gelebte Praxis. Papierlose Buchführung.

Beschreibung und Definition

Digitale Buchführung ersetzt die traditionelle Übergabe papierhafter Belege mittels Pendelordner durch den digitalen Austausch. Eingescannte oder abfotografierte Belege und Rechnungen werden von Ihnen in die DATEV-Cloud hochgeladen, von uns verarbeitet und elektronisch aufbewahrt. 

Vorteile der digitalen Buchführung

Der Umstieg zur digitalen Buchführung bringt zusätzlichen Mandantennutzen. Diese sind:
 

  •  kein Austausch papierhafter Belege mittels „Pendelordner“ mehr nötig
  •  Zugriff auf Plattform durch Mandant (zum Hochladen der Belege, aber z.B. auch für die Erstellung von Auswertungen)
  •  Verknüpfung mit Bankkonto möglich, z.B. können Lohnzahlungen über das System autorisiert und ausgelöst werden
  •  Verbesserung der Suchläufe durch sofortigen Datenzugriff ermöglicht zeit- und ortsunabhängigeres Arbeiten
  •  alle Unterlagen liegen in digitalisierter Form vor,  Mehrfacheinreichungen werden vermieden
  •  effizientere Abwicklung der Jahresabschlusserstellung
  •  Minderung der Aufbewahrungskosten (DATEV-Plattform fungiert als Archiv)
Funktionsweise und Datenübermittlung

Und so funktionierts:

  •  Der Mandant stellt alle Dokumente für die Finanzbuchhaltung / den Lohn online und kategorisiert diese kurz (Rechnungseingang, Ausgang, Kasse).
  •  In der Kanzlei werden die Belege in der Buchführung abgerufen und dann verbucht. Durch die Buchungen wird der Beleg im Onlineportal als „gebucht“ gekennzeichnet. Sowohl Mandant als auch Kanzleimitarbeiter können dadurch sehen, welcher Beleg bereits verarbeitet wurde.
  •  Sobald die Buchhaltung fertiggestellt und abgestimmt ist, erhält der Mandant die gewünschten Auswertungen für sein Unternehmen - digital.